Der Sportbootführerschein unter Motor mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF-Binnen unter Motor) ist ein sogenannter "Pflichtschein" und wird von Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland für das Führen aller Wasserfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15PS) ausgerüstet, weniger als 20 m lang sind und die Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland befahren. Binnenschifffahrtsstraßen sind alle in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung aufgeführten Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitte einschließlich Rhein, Donau, Mosel, Oder und Neiße, soweit dem keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Auf dem Rhein gilt aber eine Ausnahmeregelung. Dort gilt die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Leistung von mehr als 3,68 kW (5 PS). Die Länge ist auf unter 15 m begrenzt.
Somit müssen Schiffsführer von Segelbooten, Motorbooten, Schlauchbooten, Jetskis, Jetbikes, Wasserscooter oder Wasserbobs mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein und mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den anderen Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland diesen Führerschein besitzen. Zudem sind diese Fahrzeuge amtlich zu kennzeichnen.
Für das Führen von Fahrzeugen ab 20 m Länge bedarf der Schiffsführer auf den Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent.
Auf dem Rhein gilt ab einer Länge von 15 m Länge ausschließlich das Sportpatent.
Der Schiffsführer muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Die Altersgrenze von 16 Jahren gilt auch für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 20 m Länge.
Der SBF-Binnen unter Motor wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst entsprechende Führerscheine vorschreiben. Zum Beispiel wird in den Niederlanden zum Befahren aller Flüsse und Seen, außer Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und Westerschelde der SBF-Binnen unter Motor als amtlicher Erfahrungsnachweis anerkannt, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fahren kann.
Unser Leitansatz:
- Günstige Kursgebühren durch die enge Zusammenarbeit mit dem Segelclub Prinzensteg
- Geld zurück Garantie
- Unser engagiertes und erfahrenes Ausbildungsteam ist ein Garant für gute Ausbildung und überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse
- Fundiertes und praxisorientiertes Ausbildungskonzept
- Perfekte Organisation und die Zufriedenheit unserer Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer stehen bei uns an oberster Stelle
- Eigene Schulungsunterlagen
- Bücher und Prüfungsunterlagen werden teilweise zur Verfügung gestellt
- Für neue Vorschläge haben wir immer ein offenes Ohr
Voraussetzungen:
- 16 Jahre für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine,
- körperliche und geistige Tauglichkeit,
- Freude am Wasserlsport im Binnenland
Die theoretische Ausbildung wird von der Yachtschule Hüsken auch in Zusammenarbeit mit dem Segelclub Prinzensteg angeboten. Diese Kurse finden in Haltern am See statt.
Vermittelt wird das für die amtliche Prüfung geforderte Wissen (Auszug):
- Gesetzeskunde: Allgemeines, Definitionen, Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen, Verhaltensregeln, Lichter- und Signalkörperführung der gewerblichen Schifffahrt, Lichterführung der Kleinfahrzeuge, Schallsignale, Fahr- und Ausweichregeln, Verbots- und Gebotszeichen, Betonnung, Wasserskilaufen
- Manövrieren: Ankern, Festmachen, Verhalten in bestimmten Situationen
- Wetterkunde: Hoch- und Tiefdruckgebiete, Gewitter, Land- und Seewind
- Motorenkunde: Antriebsarten, Verhaltensweisen beim Einkuppeln, Tanken, ...
- Umweltschutz: Gewässerschutz, Naturschutzgebiete
Seemännische Erfahrung ist nicht erforderlich!
Ausbildungsorte
Die praktische Motorbootausbildung findet auf unserem Schulungsboot, einem Stahlverdränger von 7,20 m Länge, starrer Antriebswelle, ausgezeichneter Rundumsicht und hervorragenden Manövriereigenschaften unter Berücksichtigung der Coronauflagen statt und beinhaltet die grundlegenden Prüfungsmanöver.
Schwerpunktmäßig werden das An- und Ablegen, Festmachen, Wenden auf engem Raum, kursgerechte Aufstoppen, Steuern nach Schifffahrtszeichen, Landmarken und das Boje-über-Bord-Manöver sowie die zur sicheren Führung eines Sportbootes erforderliche Kommandosprache geschult.
Bedingt durch die Cornaauflagen sind nur eine Führerscheinbewerberin bzw. ein Führerscheinbewerber und der Schiffsführer an Bord, sofern die Coronasituation keine anderen Möglichkeiten zulässt.
Maximal werden zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer im 2-Stundenrhytmus geschult.
Obwohl die Ausbildung auf einem geschlossenen Sportboot stattfindet, ist zweckmäßige Kleidung je nach Wetterlage erforderlich.
Eine Ausbildungseinheit beträgt eine Stunde. Gebuchte Ausbildungseinheiten, die nicht mind. 1 Woche vor dem gewählten Ausbildungstermin abgesagt werden, sind unabhängig von der gewählten Variante und Angabe von Gründen mit 20,-- € zu entgelten.
Zwei Varianten der praktischen Motorbootausbildung sind möglich:
Variante 1:
Durch Zahlung einer Pauschale besteht die Möglichkeit alle prüfungsrelevanten Manöver ausgiebig zu üben. Das setzt die Bereitschaft voraus, an den entsprechenden Fahrterminen teilzunehmen. Wird die Ausbildung von der Bewerberin bzw. von dem Bewerber abgebrochen, erfolgt in der Regel keine Rückerstattung der Pauschale. Bei nicht erfolgtem Prüfungsziel (Ausnahme Knoten) wird die Pauschale zurückgezahlt oder die Möglichkeit geboten, am folgenden Ausbildungszyklus kostenlos teilzunehmen. Voraussetzung ist die Teilnahme an der nachfolgenden Prüfung.
Variante 2:
Buchung von einzelnen Ausbildungseinheiten, wobei mindestens zwei Fahrten erforderlich sind.
Hinweis: Diese Variante ist nur für Erfahrene gedacht, die eine kurze Einführung in die Handhabung des Ausbildungs-/ Prüfungsbootes benötigen und grundlegende Kenntnisse in der sicheren Bootsführung und der geforderten Kommandosprache besitzen.
Ausbildungsorte
- Wesel-Datteln-Kanal, Bereich Schleuse Flaesheim, Anfahrt mit dem Pkw: Flaesheimer Str. / Schleusenweg
Die amtliche Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung vor dem amtlichen Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes. Ausreichende Kenntnisse in den schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und der Motorenkunde (theoretische Prüfung) sowie die praktische Handhabung eines Sportbootes unter Motor (praktische Prüfung) sind nachzuweisen.
Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen und zwar aus einem Allgemeinen Teil (Basisfragen) und einem speziellen Binnenteil (Spezifische Fragen Binnen). Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerscheinsystems können bereits erworbene Befähigungsnachweise zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Zum Beispiel:
Inhaber des Sportbootführerscheins-See (SBF-See) sind von den Basisfragen und dem praktischen Teil der Prüfung befreit.
Die Reihenfolge zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung ist nicht festgelegt und frei wählbar. Der Zeitraum zwischen den beiden bestandenen Teilprüfungen darf 12 Monate nicht überschreiten. Ansonsten muss der absolvierte Prüfungsteil kostenpflichtig wiederholt werden.
Unser Ausbildungszyklus berücksichtigt die genannten Vorgaben.
Zulassungsvoraussetzungen zur amtlichen Prüfung:
- Mindestalter 16 Jahre,
- gesundheitliche, charakterliche und geistige Eignung,
- ein Tauglichkeitsnachweis gemäß amtlichem Vordruck nicht älter als 12 Monate,
- ein Lichtbild 38x45 mm im Halbprofil ohne Kopfbedeckung nicht älter als 12 Monate und
- ein einfaches Führungszeugnis oder die Kopie des Kfz-Führerscheines bei Erwerbern ab 18 Jahren.
Hinweis: Das einfache Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen und wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Inhalte der theoretischen Prüfung (Auszug):
- Gesetzeskunde: Allgemeines, Definitionen, Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen, Verhaltensregeln, Lichter- und Signalkörperführung der gewerblichen Schifffahrt, Lichterführung der Kleinfahrzeuge, Schallsignale, Fahr- und Ausweichregeln, Verbots- und Gebotszeichen, Betonnung, Wasserskilaufen
- Manövrieren: Ankern, Festmachen, Verhalten in bestimmten Situationen
- Wetterkunde: Hoch- und Tiefdruckgebiete, Gewitter, Land- und Seewind
- Motorenkunde: Antriebsarten, Verhaltensweisen beim Einkuppeln, Tanken, ...
- Umweltschutz: Gewässerschutz, Naturschutzgebiete
Wann gilt die theoretische Prüfung als bestanden?
Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält
7 Basisfragen und 23 spezifische Fragen Binnen. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basisfragen und spezifischen Fragen Binnen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt.
Inhaber des Sportbootführerscheins-See sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit.
Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist.
Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber gemäß nachstehender Tabelle mit der Beantwortung der Fragen die erforderliche Punktzahl erreicht hat.
SBF-Binnen/Motor |
30 |
>= 24 |
nur in Ausnahmefällen |
45 min |
SBF-Binnen/Motor SBF-See vorhanden |
23 |
>= 18 |
nur in Ausnahmefällen |
35 min |
Inhalte der praktischen Prüfung (Auszug):
- Prüfungsmanöver:
Die Prüfungsmanöver beinhalten Pflichtmanöver und Sonstige Manöver. Pflichtmanöver sind das Anlegen, Ablegen und das Rettungsmanöver. Fahren nach Schifffahrtszeichen, Wenden auf engem Raum, Kursgerechtes Aufstoppen, Anlegen einer Rettungsweste, bzw. Anlegen eines Rettungsgurtes und die Schallsignale sind Sonstige Manöver. Prüfungsteilnehmer/innen, die den SBF-See besitzen sind von den Prüfungsmanövern befreit.
- Kommandosprache
- Seemännische Knoten (wurden freundlicherweise vom PA Bochum zur Verfügung gestellt):
Prüfungsteilnehmer/innen, die den SBF-See oder den SBF-Binnen unter Segeln besitzen sind von den Knoten befreit.
Prüfungsorte Theorie
- Bochum, Datteln, Haltern am See, Lünen, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop
Prüfungsorte Praxis
- Wesel-Datteln-Kanal, Bereich Schleuse Flaesheim, Anfahrt mit dem Pkw: Flaesheimer Str. / Schleusenweg
Hier sind alle Termine eines Jahres für den theoretischen Unterricht, für die praktische Ausbildung und die entsprechenden internen Prüfungstermine am Ausbildungsort gelistet. Trotz großer Sorgfalt können aus organisatorischen Gründen terminliche Änderungen möglich sein! Die internen Prüfungstermine sind nach Möglichkeit zeitlich an die Ausbildungskurse angepasst. Die Anzahl der Unterrichtsstunden (UStd.) entspricht dem Umfang des zu vermittelnden Stoffes. Eine UStd. beträgt 45 Minuten.
Die Anmeldung für die Theoriekurse wird mit der zweiten Zusammenkunft verbindlich, wenn eine schriftliche Absage nicht nach Beendigung der ersten Unterrichtstunde erfolgt. Dadurch erhalten Sie - ohne die Kosten für die Kursgebühr zu entrichten- einen Einblick über unsere Ausbildungskompetenz (gilt nicht für eintägige Seminare).
Weitere Termine auf Anfrage.
Theorie
Yachtschule Hüsken Segelclub Prinzensteg
|
SBFBM-SCP-1 |
Beginn, Mi, 08.02.2023, 18.30 - 21.00 Uhr |
8 Tage, 24 UStd. |
Wochenkurs, Anmeldung per email oder Anmeldeformular erforderlich! |
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Yachtschule Hüsken |
SBFBM-1 |
Beginn, Sa, 11.02.2023, So, 12.02.2023, Sa, 18.02.2023, 10.00 - 16.00 Uhr
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3 Tage, 24 UStd. |
Wochenendkurs, Anmeldung per email oder Anmeldeformular erforderlich! |
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Yachtschule Hüsken |
SBFBM-2 |
Beginn, Sa, 22.04.2023, So, 23.04.2023, Sa, 29.04.2023 10.00 - 16.00 Uhr |
3 Tage, 24 UStd. |
Wochenendkurs, Anmeldung per email oder Anmeldeformular erforderlich! |
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Yachtschule Hüsken |
SBFBM-3 |
Beginn, Sa, 03.06.2023, So, 04.06.2023, Sa, 10.06.2023, 10.00 - 16.00 Uhr |
3 Tage, 24 UStd. |
Wochenendkurs, Anmeldung per email oder Anmeldeformular erforderlich! |
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Praxis
Wesel-Datteln-Kanal |
SBFBM-PP |
von März bis Dezember |
Terminabsprache mit dem Bootsführer erforderlich |
Wesel-Datteln-Kanal |
SBFBM-PE |
von März bis Dezember |
Terminabsprache mit dem Bootsführer erforderlich |
Prüfung
Wir sind bemüht, die Prüfungen in Nähe der Ausbildungsorte zu realisieren.
Die angegebenen Theoriepreise der Yachtschule beinhalten keine Prüfungsgebühren, Lehrbücher, Prüfungsbögen oder Sonderausbildung. Teilweise werden Lehrbücher und Prüfungsbögen leihweise zur Verfügung gestellt. Bei nicht erfolgtem Prüfungsziel besteht die Möglichkeit, kostenfrei an den folgenden Ausbildungskurs teilzunehmen.
Die Prüfungsgebühren können sich ändern und werden von den Prüfungsausschüssen festgelegt, zzgl. Bearbeitungsgebühr, Raummiete und Reisekosten!
Die Praxispauschale wird bei nicht erfolgtem Prüfungsziel zurückgezahlt (gilt nicht für das nicht bestehen der Knoten), wenn die erforderlichen Fahrtermine eingehalten wurden. Gebuchte Ausbildungseinheiten, die nicht mind. 1 Woche vor dem gewählten Ausbildungstermin abgesagt werden, sind unabhängig von der gewählten Variante und Angabe von Gründen mit 20,-- € zu entgelten.
Theorie
Wochenkurs |
SBFB-SCP |
115,-- € |
24 UStd., incl. Lehr- und Übungsmaterialien |
Ein Wochentag pro Woche (4 UStd. pro Tag) |
Wochenendkurs |
SBFB |
115,-- € |
24 UStd., incl. Lehr- und Übungsmaterialien |
Sa, So (8 UStd. pro Tag) |
Praxis
Pauschale |
SBFBM-PP |
255,-- € |
3 - 6 Fahrtermine |
Erfolgspauschale |
Einzelfahrt |
SBFBM-PE |
180,-- € |
2 Fahrtermine |
Nur für Erfahrene |
Eventuelle zusätzliche Kosten
Lehrbuch SBFB unter Motor mit Fragenkatalog (wird teilweise leihweise zur Verfügung gestellt) |
29,90 € |
Separater Fragen- und Antwortenkatalog SBFB unter Motor (wird teilweise leihweise zur Verfügung gestellt) |
24,90 € |
Arbeitsheft |
15,00 € |
Übungstampen (Bestandteil des Lehrmaterials) |
0,00 € |
Ärztliches Gesundheitszeugnis |
25,00 € |
Zulassung zur Prüfung* |
23,38 € |
Prüfungsgebühren Theorie* |
37,29 € |
Prüfungsgebühren Praxis* |
40,29 € |
Prüfungsgebühren Ausstellung des Führerscheins* |
28,75 € |
*Die Prüfungsgebühren sind abhängig von der Prüfungsvariante und können sich ändern, siehe Gebührenrechner des DSV! Zulassung zur Prüfung, Bearbeitungsgebühr, Raummiete, Bereitstellung Motorboot, eventuelle Reisekosten sind nicht berücksichtigt!