Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland fordert gemäß des Sprengstoffgesetzes für den Umgang bestimmter pyrotechnischer Signalmittel, darunter fallen rote Signalraketen, rote Fallschirmsignalraketen und bestimmte Rauchsignale, einen Fachkundenachweis. Die Fachkunde im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln muss in einer amtlichen Prüfung nachgewiesen werden. Die amtliche Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Die Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung (Waffenerwerbsschein) ist zum Erwerb einer Seenotsignalpistole (Kal. 4) mit entsprechender Munition erforderlich. Dazu muss eine Prüfung nach dem Waffenrecht abgelegt werden. Die Waffenbesitzkarte erhält man von der zuständigen Ordnungsbehörde, wenn man den Fachkundenachweis vorlegen und ein Bedürfnis zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte vorweisen kann (Schiffseigner). Das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte begründet sich aus der bestimmungsgemäßen Anwendung im Notfall an Bord eines Schiffes, wenn das Schiff über Einrichtungen verfügt, die ein Wohnen auf ihm gestatten. Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) werden durchgeführt, wenn die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft getreten sind. .
Prüfungsteil | Max. Punktzahl | bestanden | nicht bestanden |
Fragebogen mit 15 Fragen |
30 | >= 24 | < 24 |
Yachtschulkurs | Preis/Person |
Separater Fragen- und Antwortenkatalog (Bestandteil des Lehrmaterials) |
0,00 € |
Prüfungsgebühren inkl. Zulassung und Erteilung* | 35,00 € |
*Zzgl. Reise- und Nebenkosten! Die Prüfungsgebühren können sich ändern!